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Neuer Leitfaden Selbsthilfeförderung beschlossen

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat in der letzten Woche den neuen Leitfaden Selbsthilfeförderung beschlossen. Die im Leitfaden zusammengefassten Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene). Sie definieren die Inhalte und Verfahren der Förderung und sollen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis beitragen.
Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft.
An der Erstellung des Leitfadens waren Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, sowie in beratender Funktion, die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen beteiligt. (Paritätischer Gesamtverband, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe)

In kurzen Stichworten einige wichtige Neuerungen in Stichpunkte:

  • SHG können ab 2019 auch diagnoseübergreifend ausgerichtet sein
  • SHO müssen zukünftig Mitgliedsbeiträge von ihren Mitgliedern erheben bzw. nach-weisen, dass der SHO auf Landesebene Mitgliedsbeiträge von der Bundesorganisationen zugewiesen werden
  • SHO deren Mitglieder sich vorrangig über das Internet austauschen, stellen Förderanträge auf der Bundesebene
  • pro Bundesland kann es künftig eine landesweit ausgerichtete SHKS geben
  •  Projekte von Dachorganisationen von SHO können zukünftig aus der Pauschalförderung finanziert werden

Den neuen Leitfaden findet man (zurzeit noch mit altem Ankündigungstext) im Internet unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Eine barrierefreie PDF-Version finden Sie hier:

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