Aktuell 2012: Sachsen-Anhalt gibt kein Geld mehr für die Selbsthilfe
(Radio CORAX Halle: Interview mit der Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt e.V.)
Sie erhalten in der PARITÄTISCHEN Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis auf Wunsch eine umfassende Beratung über Möglichkeiten der Förderung von Selbsthilfegruppen durch das Land Sachsen-Anhalt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Abforderung von Fördermitteln sowie bei der Erstellung der Verwendungsnachweise.
Vereinbaren Sie dazu bitte mit uns bei Bedarf einen Gesprächstermin.
- Der Antrag muss bis zum 10. Mai des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Landesverwaltungsamt vorliegen. Die Antragsstellung kann laut Förderrichtlinie über eine Dachverband der Selbsthilfe oder dem kommunalen Gesundheitsamt eingereicht werden.
- Sie können Ihren Antrag (Selbsthilfegruppen ohne Dachverband)) auch über über die PARITÄTISCHE Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis (Terminabgabe ist der 15. April des laufenden Jahres) einreichen.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ihren Fördermittelantrag über das Gesundheitsamt Halle zu stellen. Dieser muss bis zum 10. Mai für das Folgejahr dort abgegeben werden.
- Fördermittelantrag 2013 des Landes Sachsen-Anhalt (als Word-Datei zum Ausfüllen)
- Angaben-zu-der-Selbsthilfegruppe (Anlage-als Word-Datei)
- Verwendungsnachweis des Landes Sachsen-Anhalt (als Word-Datei zum Ausfüllen)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich des Landes Sachsen-
Anhalt (als pdf-Datei zum Herunterladen) - Ansprechpartner:
Landesverwaltungsamt, Referat Heimaufsicht, Rettungsdienst
Frau Kusche
Maxim-Gorki-Str. 07, 06114 Halle (Saale)
Tel.: 0345- 514 30 35
Fax: 0345 – 514 31 85
E-mail an das Landesverwaltungsamtwww.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.deoder: Gesundheitsamt Halle
Frau Thränhardt
Niemeyerstraße 1/2
06110 Halle
Tel.: 0345- 6 78 96 38
Fax: 0345- 6 78 96 22
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