Fördermittelanträge der Krankenkassen
Sie erhalten in der PARITÄTISCHEN Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis auf Wunsch eine umfassende Beratung über Möglichkeiten der Förderung von Selbsthilfegruppen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abforderung von Fördermitteln sowie bei der Erstellung der Verwendungsnachweise.
Vereinbaren Sie dazu bitte mit uns bei Bedarf einen Gesprächstermin.
Ab 01.01.2009 erfolgt die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände über zwei separate Förderstränge:
1. die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
2. die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektföderung)
Für Sie bedeutet dies, dass sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesondert Anträge einzureichen sind. Dazu werden hier die entsprechenden Anträge zum Download hinterlegt. Bitte beachten Sie auch die aktualisierten “gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000 (in der Fassung vom 06.10.2009)”
Download-Link : Leitfaden_Selbsthilfefoerderung_6.10.2009 (1,09MB).
- Um eine ordnungsgemäße Förderung zu garantieren, ist bis zum 31.01. des laufenden Jahres der Fördermittelantrag bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen.
- Bei Beantragung von Fördermitteln der gesetzlichen Krankenkassen nutzen Sie bitte die unter den nachfolgenden Links hinterlegten Antragsformulare.
Bitte beachten Sie auch diesen Informationsbrief im pdf-Format sowie die weiterführenden Informationen des vdek.
Hinweise zu den aktualisierten Förderrichtlinien erhalten Sie auch beim BKK-Landesverband Ost unter www.bkk-ost.de. Bitte achten Sie dabei darauf, das Land Sachsen-Anhalt auszuwählen.
- Ab dem Förderjahr 2009 gelten in Sachsen-Anhalt die nachfolgend hinterlegten Fördermittelanträge.
Anträge für Selbsthilfegruppen
- SHG-Antrag Individualförderung als Word-Dokument
- SHG-Antrag auf Krankenkassenindividuelle Förderung bei der IKK gesund plus
- SHG-Antrag Pauschalförderung als pdf-Datei
- SHG-Antrag Pauschalförderung als Word-Dokument
Antrag für Selbsthilfeorganisationen
Antrag Pauschalförderung für Selbsthilfekontaktstellen
Ab 01.01.2009 firmiert der ehemalige Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) unter dem neuen Namen “Verband der Ersatzkrankenkassen e.V. (vdek)”.
Wichtige Informationen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) finden Sie unter www.vdek.com und unter diesem Link.
Adressen und Ansprechpartner der landesweiten Gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Selbsthilfeförderung
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